Das Ortskommando der Ortswehr Schortens

Aufgaben des Ortskommandos

Das Ortskommando unterstützt die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister.
Dabei obliegen dem Ortskommando insbesondere folgende Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich:

  • Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zum Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr innerhalb der Gemeinde und zur Leistung von Nachbarschaftshilfe,
  • Mitwirkung bei der Feststellung des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für die Brandbekämpfung und die Durchführung von Hilfeleistungen,
  • Mitwirkung bei der Aufstellung von örtlichen Alarm- und Einsatzplänen und Plänen für die Löschwasserversorgung sowie deren laufende Ergänzung,
  • Überwachung der laufenden Schulung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Beratung bei deren Entsendung zu Lehrgängen,
  • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Übungen,
  • Überwachung der Durchsetzung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger Sicherheitsbestimmungen.

Darüber hinaus entscheidet das Ortskommando unter Beachtung der Vorschriften der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) und der Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) über die Aufnahme von Mitgliedern in die Feuerwehr, über die Auf- bzw. Übernahme eines Mitgliedes in eine andere Abteilung der Ortsfeuerwehr sowie über den Ausschluss eines Mitgliedes.

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